Gültigkeit und Erneuerung von Führerscheinen


 

Führerscheine der Klassen A oder B sind zehn Jahre gültig.

Die Gültigkeit kann jedoch von einzelnen Mitgliedstaaten auf 15 Jahre erhöht werden.

 

 

Diese beiden Möglichkeiten wurden durch einen politischen Kompromiss auf europäischer Ebene erzielt.

Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen auch vom Gesundheitszustand der Kfz-Lenkerinnen und -Lenker (körperliche und geistige Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen, Erkrankungen wie Herz- und Gefäßkrankheiten, Zucker, Krankheiten des Nervensystems) abhängig machen.

 

 

Diese Maßnahme empfiehlt die Europäische Union aus Gründen der Verkehrssicherheit. Jedoch können die  Mitgliedstaaten selbst bestimmen, Wiederholungstests ab einem bestimmten Alter und unter bestimmten Bedingungen durchführen

 

 

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen bei Kfz-Lenkerinnen und -Lenker, die älter als 50 Jahre sind, begrenzen. Sie können für diese Personengruppe häufigere ärztliche Kontrollen oder Auffrischungskurse vorschreiben. Jedoch darf die Verringerung der Gültigkeitsdauer von einer Behörde nur dann vorgenommen werden, wenn der Führerschein erneuert werden muss

 

Kann ich meinen Tschechischen EU-Führerschein in Österreich umschreiben lassen?

 

 

Sie können Ihren Führerschein bei jeder beliebigen Führerscheinbehörde in ganz Österreich umschreiben lassen!

Da es sich um einen Eu-Führerschein handelt, brauchen Sie auch keine Prüfung und der gleichen abzulegen.

 

 

Wo kann ich den Führerschein umschreiben lassen

 

 

·         In allen Bundspolizeidirektionen (Verkehrsamt) in den Städten Österreichs.


·         Und die Personen die vom Land kommen bei der Bezirkshauptmannschaf.

 

Welche Dokumente sind für das Umschreiben nötig?


 

Für die Umschreibung Ihrer Lenkberechtigung benötigen Sie folgende Dokumente. Es empfiehlt sich vorher bei der Behörde anzurufen und abzuklären ob Kopien einzelner Dokumente erforderlich sind.

 

  • Führerscheinantrag (Formular liegt bei der Behörde auf oder kann im Internet heruntergeladen werden)
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • alter Führerschein (muss abgegeben werden)
  • ein Passfoto
  • Ärztliches Gutachten bei Umschreibung aus Nicht-EWR-Staaten

 

Bei der Umschreibung von EWR-Führerscheinen wird normalerweise kein ärztliches Gutachten benötigt, es sei denn, es bestehen begründete Bedenken.

Eventuell fordert die Behörde eine Bestätigung der Ausstellungsbehörde, ob Einwände gegen die Umschreibung des EWR-Führerscheins sprechen.

 

Kosten

 

 

 

Umschreibung: 55,70 Euro

Expressherstellung: zusätzlich 16 Euro

 

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